13. Juni 2021 Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT)

Hier wird die Unschuldsvermutung abgeschafft. Ein fundamentaler Grundsatz unserer Rechtssprechung ist gefährdet. Auf Grund von Verdächtigungen und Mutmassungen kann ein ‚Gefährder‘ für 9 Monate in Hausarrest gesperrt werden und er hat kein Recht zu erfahren, warum er eingesperrt wird und auch die anwaltliche Vertretung wird verweigert. Ein gerichtliche Beurteilung ist nicht vorgesehen, sondern die Bundespolizei entscheidet selbst, was eine Bedrohung ist.

Die Mitarbeiter/innen im öffentlichen Dienst (Staatsanwaltschaft, Polizei, Gerichte) sind normale Menschen und so wenig Hellseher wie Sie und ich. Ich traue keinem Menschen zu die Zukunft im Detail voraussagen können und werde es auch nicht von jemanden verlangen; das wäre ein unerfüllbarer Anspruch. Erst recht traue ich diese Fähigkeit keinem Algorithmus zu und sei er noch so ausgefeilt.

Sehr viel ausführlicher und besser erklärt finden Sie das Thema in einem Artikel der Republik, nachstehend der Link dazu.

https://www.republik.ch/2021/01/07/mit-diesem-gesetz-weiss-man-nicht-mehr-wann-der-staat-eingreifen-kann-und-wann-nicht

Darum sage ich NEIN zu diesem Gesetz.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert